Pflichtdokument mit schwindender Aussagekraft?
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist eine Besonderheit des deutschsprachigen Raums – in der Schweiz gesetzlich verankert (OR Art. 330a). Es enthält Aussagen zu Leistung und Sozialverhalten und gehört zur Standardausrüstung jeder Bewerbung. Zwar ist seine Aussagekraft begrenzt, besonders bei durchweg neutral formulierten Zeugnissen. Doch gerade aussergewöhnlich gute oder auffallend schwache Zeugnisse können in der Vorauswahl den Ausschlag geben. Ihre Relevanz nimmt jedoch ab – international sind sie kaum verbreitet, und selbst in der Schweiz gewinnen andere Faktoren wie persönliche Empfehlungen oder Online-Profile an Gewicht.
Zeugnisse aktiv mitgestalten
Trotzdem sind viele Arbeitnehmende beim Thema Zeugnis erstaunlich passiv. Dabei lohnt sich Engagement: Fordern Sie bei Vorgesetztenwechseln oder internen Wechseln ein Zwischenzeugnis an – und prüfen Sie kritisch, ob alle Aussagen stimmig sind. Falls Sie Ihr Zeugnis selbst verfassen dürfen oder eine Tätigkeitsliste beisteuern sollen: Nutzen Sie diese Gelegenheit! Eine kluge Formulierung steigert Ihre Chancen auf ein vorteilhaftes Dokument. Reichen Sie auch Verbesserungsvorschläge schriftlich und fertig formuliert ein. Denn wer nichts vorbereitet, erhält meist Standardfloskeln – und verschenkt Potenzial.