Arbeitszeugnis – ein alter Hut?

Eine Eigenheit im deutschsprachigen Raum

In der Schweiz besteht gemäss Art. 330 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses soll über die Leistung und das Sozialverhalten der Mitarbeitenden Auskunft geben. Im Bewerbungsprozess bilden die Arbeitszeugnisse neben dem Lebenslauf, dem Motivationsschreiben und den Ausbildungszeugnissen Teil der schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Obwohl deren Voraussagekraft über die Eignung von Mitarbeitenden für eine Stelle gering ist, spielen sie im Rekrutierungsprozess in der Phase der Vorselektion eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dabei werden gute Arbeitszeugnisse eher neutral beurteilt. Recruiter schenken sehr guten oder ungenügenden Arbeitszeugnisse grössere Beachtung. Dies vor allem, wenn die Qualität der Zeugnisse durchgehend über- oder unterdurchschnittlich ist. Dann können sie die Entscheidung beeinflussen, ob Bewerbende zu einem Gespräch eingeladen werden oder nicht. Arbeitszeugnisse sind praktisch nur im deutschsprachigen Raum üblich. Daher und weil Bewerbende aus anderen Ländern ohnehin keine Zeugnisse mitbringen, dürfte deren Bedeutung eher abnehmen.

Schreiben Sie Ihr Arbeitszeugnis möglichst selber

Leider verhalten sich viele Arbeitnehmende in Bezug auf ihre Arbeitszeugnisse etwas nachlässig. Es ist wichtig, bei jedem internen Stellenwechsel oder bei einem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Auch sollte man die Arbeitszeugnisse kritischer hinterfragen und allenfalls Verbesserungen vorschlagen. Dafür kennen sich allerdings die meisten zu wenig aus. Manchmal kriegen Mitarbeitende die Möglichkeit, ihre Arbeitszeugnisse selber zu schreiben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Unternehmen keine Personalabteilung haben. Oder die Personalabteilung bittet Mitarbeitende, die Liste der Tätigkeiten zum Zeugnis beizusteuern. Beide Chancen empfehle ich dringend zu nutzen. Es ist nicht zwar nicht die Idee, dass sich Mitarbeitende selber beurteilen. Aber zur Entlastung ist anzumerken, dass viele Arbeitszeugnisse als Gefälligkeitszeugnisse ohnehin wenig Aussagekraft haben. Wenn Sie das Zeugnis nicht selber schreiben können, dann bringen Sie zumindest Verbesserungsvorschläge ein. Formulieren Sie diese aber fixfertig aus. Damit steigen die Chancen, dass sie von der Personalabteilung oder von Vorgesetzten übernommen werden.